Ordentliches Mitglied kann jede/jeder in Deutschland approbierte/r Zahnärztin/Zahnarzt werden.

Außerordentliche Mitglieder können alle außerhalb der Bundesrepublik approbierte Zahnärztinnen/Zahnärzte, alle in- und ausländische Ärztinnen/Ärzte sowie Freunde der Gesellschaft werden.

Eine Mitgliedschaft in der ZGH bietet Ihnen eine Menge Vorteile:

  • Niedriger Mitgliedsbeitrag (80,- €/Jahr, für Ehepaare 120,- €/Jahr)
  • Ermäßigte Kursgebühren für unsere Mitglieder
  • Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Planung der Veranstaltungen in der JHV
  • Hochkarätige Fortbildungsangebote im kleinen Kollegenkreis
  • Fortbildungsplakette und Urkunde als Dokumentation und Werbung für fortgebildeten Praxisinhaber

Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die Satzung der ZGH gründlich durch.

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