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Ordentliches Mitglied kann jede/jeder in Deutschland approbierte/r Zahnärztin/Zahnarzt werden.
Außerordentliche Mitglieder können alle außerhalb der Bundesrepublik approbierte Zahnärztinnen/Zahnärzte, alle in- und ausländische Ärztinnen/Ärzte sowie Freunde der Gesellschaft werden.
Eine Mitgliedschaft in der ZGH bietet Ihnen eine Menge Vorteile:
- Niedriger Mitgliedsbeitrag (80,- €/Jahr, für Ehepaare 120,- €/Jahr)
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- Hochkarätige Fortbildungsangebote im kleinen Kollegenkreis
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Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die Satzung der ZGH gründlich durch.