Aufnahmeantrag an die Z G H

 
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Ordentliches Mitglied kann jede/jeder in Deutschland approbierte/r Zahnärztin/
Zahnarzt werden.

Außerordentliche Mitglieder können alle außerhalb der Bundesrepublik approbierte Zahnärztinnen/Zahnärzte, alle in- und ausländische Ärztinnen/Ärzte sowie Freunde der Gesellschaft werden.

Eine Mitgliedschaft in der ZGH bietet Ihnen eine Menge Vorteile:

  • Niedriger Mitgliedsbeitrag (80,- €/Jahr, für Ehepaare 120,- €/Jahr)
  • Ermäßigte Kursgebühren für unsere Mitglieder
  • Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Planung der Veranstaltungen in der JHV
  • Hochkarätige Fortbildungsangebote im kleinen Kollegenkreis
  • Fortbildungsplakette und Urkunde als Dokumentation und Werbung für fortgebildeten Praxisinhaber

Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die Satzung der ZGH gründlich durch.

Wenn Sie sich die Satzung in Ruhe "offline" durchlesen oder ausdrucken möchten, können Sie sie auch als komfortable Word-Datei herunterladen.

[ Download ]