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Ordentliches Mitglied kann jede/jeder
in Deutschland approbierte/r Zahnärztin/
Zahnarzt werden.
Außerordentliche Mitglieder
können alle außerhalb der Bundesrepublik approbierte
Zahnärztinnen/Zahnärzte, alle in- und ausländische
Ärztinnen/Ärzte sowie Freunde der Gesellschaft werden.
Eine Mitgliedschaft in der ZGH bietet Ihnen
eine Menge Vorteile:
- Niedriger Mitgliedsbeitrag (80,- €/Jahr, für Ehepaare 120,- €/Jahr)
- Ermäßigte Kursgebühren für unsere Mitglieder
- Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Planung der Veranstaltungen
in der JHV
- Hochkarätige Fortbildungsangebote im kleinen Kollegenkreis
- Fortbildungsplakette und Urkunde als Dokumentation und Werbung für fortgebildeten Praxisinhaber
Bitte lesen Sie sich vor der Anmeldung die
Satzung der ZGH gründlich durch.
Wenn Sie sich die Satzung in Ruhe "offline" durchlesen
oder ausdrucken möchten, können Sie sie auch als komfortable
Word-Datei herunterladen.
[ Download ]
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